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Pioneer Cashback-Aktion 2025
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– Aktionsbedingungen –
1. Diese Aktion gilt nur bei Kauf eines der verfügbaren Pioneer AVIC-Z1000DAB-Pakete mit Aktionsaufkleber aus der Serie (nicht innerhalb von KFZ-Ausstattungspaketen) bei teilnehmenden Händlern.
Bei Kauf eines solchen Aktionsgeräts erstattet Pioneer XXX,00 Euro zurück.
Das Pioneer-Aktionsgerät muss zwischen dem 01.XX.2025 und dem XX.XX.2026 bei einem teilnehmenden autorisierten Händler erworben sein. Es gilt das Kaufdatum laut Rechnung.
Der Name des Käufers muss neben dem Gerätepreis auf der Rechnung ausgewiesen sein. Füllen Sie dieses Online-Formular aus und laden Sie bitte eine lesbare Kopie der Rechnung mit aufgeklebtem Aktionsaufkleber von der Geräteverpackung hoch.
Jeder Teilnehmer kann pro Aktionsprodukt nur ein Mal an der Aktion teilnehmen. Er kann jedoch mit unterschiedlichen Aktionsprodukten mehrfach an der Aktion teilnehmen. Der Teilnahmeschluss für die Online-Einreichung ist der XX.XX.2026.
Die Aktion ist nicht mit anderen Aktionen kombinierbar.
2. Unter dem Aktionsgebiet wird Deutschland verstanden.
3. Die Rückerstattung in Höhe von XXX,00 Euro erfolgt in Form einer Überweisung nur an private Endverbraucher auf ein nationales Bankkonto. Das Pioneer-Gerät muss bei einem der im folgenden genannten Händler gekauft worden sein:
• ein von Pioneer Electronics Deutschland autorisierter Fachhändler in Deutschland (siehe Händlersuche unter www.pioneer-car.de)
• bei einem inländischen Autohändler, der von Pioneer Deutschland direkt beliefert wird
• bei einem inländischen Autohändler, der über die Vertriebsorganisation des Automobilherstellers direkt beliefert wird
• bei einem inländischen Autohändler, durch einen von Pioneer autorisierten Händler beliefert wird
Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Für die Teilnahme an der Aktion gehen Sie bitte wie folgt vor:
4. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich private Endverbraucher mit Wohnsitz in Deutschland. Mitarbeiter von Pioneer und von Händlern oder sonstigen Wiederverkäufern sowie deren Angehörige sind ausgeschlossen. Zwischen- und Einzelhändler sind nicht berechtigt im Namen ihrer Kunden teilzunehmen. Von der Teilnahme ausgenommen sind weiterhin explizit Käufer eines Aktionsproduktes, die das Produkt über einen Internethändler erworben haben, der seinen Firmensitz außerhalb des Aktionsgebietes hat. Es wird insofern empfohlen das Impressum bzw. die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Internethändler einzusehen.
5. Alle nicht hier aufgeführten Pioneer Produkte und alle Pioneer Produkte, die nicht für den Verkauf im nationalen Wirtschaftsraum vorgesehen sind (Parallelimporte/Bulkware) sind von dieser Cashback-Aktion ausgeschlossen. Es können ausschließlich Aktionsprodukte mit einer Original Pioneer Verpackung teilnehmen. Produkte, die einem Karton entnommen oder separat verkauft wurden sowie unvollständige Kits, sind ebenfalls ausgeschlossen.
6. Die Pioneer Electronics Deutschland, ZNL der Pioneer Europe NV behält sich vor, unvollständige, fehlerhafte, geänderte oder illegale Einsendungen nicht zu bearbeiten. Für zu spät übermittelte Einsendungen übernimmt die Pioneer Electronics Deutschland ZNL der Pioneer Europe NV keine Verantwortung. Bei Fehlern in den eingereichten Daten wird keine erneute Zusendung des Gutscheins seitens Pioneer getätigt. Gegen Missbrauch behält sich die Pioneer Electronics Deutschland ZNL der Pioneer Europe NV rechtliche Schritte vor. Ca. vier Wochen nach Einsendung der vollständigen Unterlagen erhalten die Einsender – sofern alle Bedingungen erfüllt sind – ihre Rückerstattung auf das Konto.
7. Personenbezogene Daten wie Namen, Anschriften etc. werden von Pioneer ausschließlich im Rahmen dieser Sonderaktion erhoben und verarbeitet. Diese Daten werden vertraulich behandelt und nur an einen von Pioneer beauftragten Dienstleister zum Zweck der Aktionsabwicklung und der Zusendung des Gutscheins weitergegeben. Mit Einsendung oder Onlineübertragung seiner Teilnahmeunterlagen erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis. Der Teilnehmer kann diese Zustimmung jederzeit schriftlich widerrufen
8. Sollte die Cashback-Auszahlung einen steuerpflichtigen Vorteil darstellen, liegt die Verpflichtung zum Abführen von Steuern beim Empfänger.
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